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SICHERHEITS- UND
GESUNDHEITSSCHUTZ 

Wann muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorhanden sein?

Ein SiGeKo ist erfoderlich, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Dies legt §3 der Baustellenverordnung fest.

Die Leistungen eines Koordinators sind in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) Nr. 30 beschrieben. Einerseits geben die RAB den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wider. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Andererseits wird in Fachkreisen die Wirksamkeit diskutiert, da die RAB 30 als unzureichend und oberflächlich angesehen wird. Da jedoch im §4 des Arbeitsschutzgesetzes der Stand der Technik berücksichtigt werden soll, wird die Umsetzung der RAB meist gefordert.

Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle ist sowohl intensiv an der Planung als auch an der Durchführung des Bauvorhabens beteiligt. In der Planungphase sehen seine wichtigsten Aufgaben wie folgt aus:

  • Sicherheits-- und Gesundheitsrisiken identifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten entwickeln

  • Wechselwirkungen zwischen der Baustelle und den Einflüssen aus der näheren Umgebung ermitteln

  • Die Baustelleneinrichtung mitplanen

  • Bei Terminfragen beraten, besonders bei der Entwicklung der Bauausführungszeiten

  • Abstimmung mit anderen Sicherheitskoordinatoren durchführen (sofern mehrere auf dem Gebiet tätig sind)

  • Das Sicherheitskonzept für die Baustelle entwickeln

Ein SiGeKo ist auch notwendig, wenn das genau geplante Bauprojekt durchgeführt wird. Zu den wichtigsten Pflichten dabei zählen unter anderem:

  • Den SiGe-Plan erstellen, fortwährend anpassen und dafür Sorge tragen, dass die daraus resultierenden Vorgaben eingehalten werden.

  • Das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordinieren

  • Die Absicherung des Baustellengrundstücks nach außen garantieren (um wechselseitige Gefährdungen auszuschließen)

  • Sicherheitsbesprechungen organisieren und durchführen

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